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Koproduktionsabkommen und europäisches Kino

Das Netzwerk an Abkommen, das europäische Filmschaffende miteinander verbindet, ist älter, umfassender und wirkungsvoller, als die meisten Zuschauer jemals vermuten würden.

Eine Filmschaffende prüft ein Drehbuch an einem Produktionstisch und repräsentiert den kreativen Prozess hinter einem Koproduktionsabkommen.

Ein Koproduktionsabkommen ist keine bürokratische Formalität. Es ist das stille Fundament unter den Filmen, die das europäische Gedächtnis, die Sprache und die Landschaft zum Publikum auf dem gesamten Kontinent und darüber hinaus tragen.

Wie der Rahmen entstand

Europas Filmindustrien waren schon immer fragil. Sie stehen im Wettbewerb mit großen kommerziellen Märkten und tragen die Last dutzender Sprachen, Geschichten und künstlerischer Traditionen. Das grundlegende Rechtsinstrument, das Europäische Übereinkommen über die Koproduktion von Kinofilmen, wurde im Jahr 1992 zur Unterzeichnung aufgelegt, trat im Jahr 1994 in Kraft und wurde von 43 europäischen Ländern unterzeichnet. Dieses Netzwerk schuf etwas Bemerkenswertes: eine gemeinsame Rechtsgrundlage, auf der Produzenten aus verschiedenen Nationen gemeinsam einen einzigen Film realisieren und ihn in jedem Partnerland als legitimes nationales Werk anerkennen lassen konnten.

Indem es eine Plattform bot, um filmische Koproduktionen systematischer und einfacher zu gestalten, war der Beitrag des Übereinkommens von 1992 zum Koproduktionsbereich und damit zum europäischen Kino als Ganzem grundlegend für dessen Erfolg. Das Übereinkommen reduzierte nicht einfach nur den Papierkram. Es bot kleineren Ländern mit geringeren Filmbudgets eine Möglichkeit, an größeren, ehrgeizigeren Projekten teilzuhaben. Es belohnte die Zusammenarbeit als kulturellen Akt.

Das Übereinkommen funktioniert über ein Punktesystem, das es ermöglicht, einen Film als europäisch zu definieren und somit Zugang zu den Vorteilen des Übereinkommens zu erhalten. Diese Vorteile sind nicht unerheblich. Sie beinhalten den Zugang zu nationalen Filmförderungen, Investitionsverpflichtungen für Fernsehsender und den eigenen Unterstützungsmechanismen der EU.

Was es bedeutet, wenn ein Film "europäisch" ist

Die Frage, ob ein Film europäisch ist, hat reale Konsequenzen. Die Bedeutung, als europäisch zu gelten, wird hervorgehoben, da dies einem Film ermöglicht, von EU-Rundfunk- und VoD-Quoten gemäß der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste zu profitieren. Streaming-Plattformen, die in Europa tätig sind, müssen Inhaltsquoten erfüllen, und offiziell anerkannte Koproduktionen zählen in jedem Partnerland auf diese Quoten an.

Europäische Koproduktionen können vom Filmfinanzierungssystem eines Landes profitieren, einschließlich selektiver Förderprogramme, automatischer Unterstützung für den einheimischen Produzenten und Verleiher sowie Investitionen nationaler Fernsehsender. In Frankreich beispielsweise müssen Canal+ und frei empfangbare Sender einen Prozentsatz ihrer Jahreseinnahmen in französische und europäische Filme investieren. Ein Film, der unter den Rahmen des Koproduktionsabkommens fällt, erhält Zugang zu diesem Förderstrom, der direkt aus der Rundfunkregulierung fließt.

Darüber hinaus deuten Untersuchungen darauf hin, dass Koproduktionsfilme besser reisen als ihre nationalen Pendants, Grenzen überschreiten und ein größeres internationales Publikum erreichen. Dies ist das grundlegende Versprechen des Abkommens: nicht nur finanzieller Zugang, sondern eine größere Reichweite für Geschichten, die es verdienen, gesehen zu werden.

Die Überarbeitung, die Europa für die Welt öffnete

Seit der Verabschiedung des Übereinkommens von 1992 hat sich die Landschaft der europäischen Filmproduktion grundlegend verändert. Neue Technologien modifizierten Produktions-, Verleih- und Vorführtechniken, die öffentliche Förderung auf nationaler und regionaler Ebene entwickelte sich weiter und steuerliche Anreize vervielfachten sich. Das Abkommen musste wachsen.

Das überarbeitete Europäische Übereinkommen über die Koproduktion von Kinofilmen wurde am 29. Juni 2016 verabschiedet und am 30. Januar 2017 zur Unterzeichnung aufgelegt. Seine bedeutendste Änderung betraf die Geografie. Das überarbeitete Übereinkommen ist nun auch für den Beitritt außereuropäischer Länder offen. Das bedeutet, dass ein Produzent in Lateinamerika, Südafrika oder Australien nun im Rahmen eines einzigen rechtlichen Rahmens an einer offiziell anerkannten europäischen Koproduktion teilnehmen kann, anstatt sich auf einen Flickenteppich bilateraler Abkommen zu verlassen.

Im Oktober 2018 trat das überarbeitete Übereinkommen in Kraft. Zu den wichtigen Änderungen, die dieses überarbeitete Übereinkommen einführte, gehören neue Regeln zu den maximalen und minimalen Beteiligungsprozentsätzen für multilaterale und bilaterale Koproduktionen. Das Übereinkommen lockerte die Bedingungen für Minderheitskoproduzenten und reduzierte ihre Mindestbeteiligung auf 5% bei multilateralen Koproduktionen und 10% bei bilateralen Vereinbarungen. Diese niedrigere Schwelle ermöglichte es kleineren nationalen Industrien, zu ehrgeizigen Projekten beizutragen, die sie alleine niemals hätten finanzieren können.

Filmproduzenten aus verschiedenen Ländern arbeiten in einem Konferenzraum zusammen, was die grenzüberschreitende Zusammenarbeit widerspiegelt.

Expertenperspektive zum Wert des Koproduktionsabkommens

Der rechtliche Rahmen für internationale Koproduktionen ist weit mehr als ein technisches Dokument. Er ist das Fundament, auf dem die Vielfalt des europäischen Kinos ruht. Wenn Produzenten aus Portugal, Polen und Griechenland ein Projekt unter dem Dach des Abkommens teilen, teilen sie nicht einfach nur Kosten. Sie bündeln kreative Traditionen, nationale Zielgruppen und kulturelle Legitimität. Das Punktesystem des Übereinkommens belohnt diese echte Zusammenarbeit. Filme, die aus diesen Partnerschaften hervorgehen, tragen eine vielschichtige Identität, die rein nationale Produktionen nicht kopieren können. Für das Publikum bedeutet dies reichhaltigere Geschichten. Für die Industrie bedeutet es Zugang zu Finanzmitteln, Vertrieb und Quoten, die sonst nicht verfügbar wären. Das Abkommensnetzwerk ist im direktesten Sinne eine der großen kulturpolitischen Errungenschaften Europas.

Branchenperspektive, Fachleute für europäische audiovisuelle Medien- und Filmpolitik

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Das Programm MEDIA als Motor der Verbreitung

Ein Koproduktionsabkommen schafft die rechtlichen und finanziellen Bedingungen für das Entstehen eines Films. Das EU-Programm MEDIA hilft diesem Film dann, zu reisen. Seit Jahren ist das Programm MEDIA von Creative Europe die zentrale EU-Unterstützung für Filmschaffende und hilft Filmen dabei, ihre nationalen Grenzen zu überschreiten und ein neues Publikum zu finden.

MEDIA erhält den größten Anteil, mindestens 58%, des Budgets von Creative Europe. Das Budget von MEDIA für 2024 liegt bei rund 186 Millionen Euro. Ein Anteil wird zur Unterstützung der Filmentwicklung durch Slate-Entwicklungs- oder Koproduktionsprogramme bereitgestellt, aber der Großteil der Mittel von MEDIA fließt in die Unterstützung der Verbreitung europäischer Inhalte, wobei der Verleih den größten Anteil erhält.

Seit 1991 hat Creative Europe MEDIA über 2.6 Milliarden Euro in die Film- und audiovisuelle Industrie investiert, um die Entwicklung, Förderung und den Vertrieb europäischer Werke innerhalb Europas und darüber hinaus zu unterstützen. Seine langjährige Unterstützung hat die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors gestärkt und dazu beigetragen, die kulturelle Vielfalt Europas zu bereichern. Zusammen bilden das Abkommen und das MEDIA-Programm ein Ökosystem. Das Abkommen gibt einem Film seine Identität. MEDIA gibt ihm ein Publikum.

Publikum schaut einen Film in einem europäischen Kino und erlebt Geschichten, die durch den Rahmen des EU-Koproduktionsabkommens ermöglicht wurden.

Fazit: Das Abkommensnetzwerk und die Zukunft des europäischen Kinos

Das Netzwerk der Koproduktionsabkommen ist eine der wichtigsten und am meisten unterschätzten Strukturen im europäischen Kulturleben. Es schützt die filmische Vielfalt vor dem Druck eines globalen Inhaltsmarktes, der Gleichförmigkeit belohnt. Es ermöglicht einem griechischen Regisseur, einem irischen Produzenten und einem niederländischen Kameramann, einen Film zu realisieren, der rechtlich und kulturell jedem ihrer Länder angehört. Jeder solcher Filme ist ein Akt europäischer Zivilisation: ein Beweis dafür, dass unsere Unterschiede, wenn sie zusammengebracht werden, etwas Tiefergründigeres hervorbringen, als jede einzelne nationale Tradition es allein erreichen könnte. Wenn Sie den Reichtum der Filme schätzen, die Ihren Bildschirm erreichen, verdient das Koproduktionsabkommen Ihre Aufmerksamkeit, Ihren Respekt und Ihre Unterstützung. Entdecken Sie, wie dieses Netzwerk die Kunst prägt, die uns definiert.

Mehr über das Koproduktionsabkommen erfahren

  • Europäisches Übereinkommen über die Koproduktion von Kinofilmen (überarbeitet)
  • Der rechtliche Rahmen für internationale Koproduktionen, Europäische Audiovisuelle Informationsstelle
  • Könnten die neuen Finanzierungsprogramme der EU die europäische Filmindustrie neu gestalten? (Screen Daily, 2025)
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Valentina Romano
Valentina Romano studierte Kunstgeschichte an der La Sapienza in Rom und hat ihre Karriere dem Schreiben über europäisches Kulturerbe, Architektur und die künstlerische Identität des Kontinents gewidmet. Von den Vatikanischen Museen bis zu zeitgenössischen römischen Designstudios dokumentiert sie Europas Vergangenheit und Gegenwart mit gleicher Leidenschaft. Ihre Arbeiten würdigen die Tiefe und Vielfalt der europäischen Zivilisation.
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